BauSV 6/2024


Fortbildung


Kathleen Pechstein


Nachweis besonderer Sachkunde in den Fachbereichen Abdichtungen und Trockenbaukonstruktionen

Für Generalisten und Spezialisten im akkreditierten Bereich Schäden an Gebäuden


Bauschadensgutachter spielen eine zentrale Rolle, wenn es um die Beurteilung von Bauschäden und Baumängeln rund um den Bau oder die Sanierung von Gebäuden geht. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Zustand eines Gebäudes oder Bauwerks zu begutachten und professionelle Einschätzungen über Ursache, Umfang und Auswirkungen von Schäden und zudem auch Empfehlungen zur Schadensbeseitigung zu erarbeiten.

Die Erwartungen der Streitparteien, von deren Anwälten oder von Richtern an die Qualität eines Gutachtens sind hoch, führen doch Irrtümer oder Unzulänglichkeiten bei der Begutachtung neben den Folgen des schon eingetretenen Schadens ggf. zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für die Parteien.


Den »richtigen« Sachverständigen zu finden, ist für die Parteien und deren Vertreter durchaus schwierig. Die Anzahl der am Dienstleistungsmarkt auftretenden Sachverständigen ist groß, da die Tätigkeitsbezeichnung in Deutschland nicht geschützt und daher nahezu unreguliert ist. Wer immer für sich in Anspruch nimmt, in einem bestimmten Bereich über besonderes Wissen zu verfügen, darf seine Dienstleistung als Sachverständiger anbieten. Den Nachweis besonderer Kompetenz und Integrität kann der Sachverständige nur mit seiner Tätigkeit erbringen.

Erleichterung bei der Auswahl eines Sachverständigen bieten den Nachfragern einer Sachverständigendienstleistung nachweislich erbrachte Kompetenznachweise der Sachverständigen. Dies ist zum einen die öffentliche Bestellung und Vereidigung z.B. durch die Industrie- und Handels- oder die Ingenieur- und Handwerkskammern und die Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024.

Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des europäischen Parlaments und des Rats vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt durch die sog. Dienstleistungsrichtlinie (Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften vom 17.07.2009) wurden einschlägige Gesetze zugunsten personenzertifizierter Sachverständiger geöffnet.

Seit nunmehr 10 Jahren widmet sich die EIPOSCERT GmbH der Zertifizierung von Personen in den Bereichen Immobilienbewertung, Schäden an Gebäuden sowie vorbeugenden und gebäudetechnischen Brandschutz. Von Beginn an hat sich EIPOSCERT für diese Tätigkeit akkreditieren lassen.


Vertrauen durch Akkreditierung und Zertifizierung?

Eine Zertifizierungs- bzw. Konformitätsbewertungsstelle muss neutral, unparteiisch und unabhängig agieren. Dies gilt für jede der handelnden Personen, egal ob Gesellschafter, Mitarbeiter oder Gremienmitglied. Sie gibt sich Ordnungen und Programme und zertifiziert auf der Basis ihrer Zertifizierungsprogramme ohne Ansehen der Person des Sachverständigen.

Ihre Kompetenz, verlässlich zu zertifizieren und alle Verfahrenstätigkeiten normkonform zur DIN EN ISO/IEC 17024 auszuüben, kann eine Zertifizierungsstelle freiwillig durch Akkreditierung nachweisen. Diese erfolgt durch die DAkkS, der nationalen Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland, die die Akkreditierungsfähigkeit durch umfangreiche Begutachtungen regelmäßig überprüft und bescheinigt.

Die Anforderungen an Normkonformität, Kompetenz und Neutralität sowie an die fortlaufende Qualitätssicherung der Programme und der Organisation der Stelle sind hoch und aufwendig. Damit ist die Akkreditierung am Markt ein wichtiges Qualitätsmerkmal in der Anerkennung einer Personenzertifizierung.

Während die Akkreditierung das Prüfungsverfahren für die Tätigkeit der Konformitätsbewertungsstelle darstellt, ist das Zertifizierungsverfahren das Kompetenzfeststellungsverfahren, dem sich der Sachverständige unterzieht. Dabei wird festgestellt, ob der Sachverständige über ein hervorzuhebendes praktisches und theoretisches Wissen im betreffenden Sachgebiet verfügt. Sie prüft auch, ob die bisherige berufliche Tätigkeit und Erfahrung den hohen Anforderungen gerecht werden und der Sachverständige sich regelmäßig in seinem Fachgebiet weiterbildet.

Mit diesen Anforderungen begleitet sie den Sachverständigen während seiner gesamten beruflichen Tätigkeit im Rahmen seines Zertifizierungsverfahrens. Sichtbar werden diese Prüfung und fortlaufende Überwachung in einer Zertifizierungsurkunde, welche der Sachverständige auch als Kompetenznachweis zum eigenen Marketing einsetzen kann.

Die Zertifizierung wird dementsprechend entzogen oder für ungültig erklärt, wenn die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms nicht mehr erfüllt werden oder der Sachverständige nicht über die nötige persönliche Integrität und Neutralität verfügt.


Den ganzen Beitrag können Sie in der Dezember-Ausgabe von »Bausachverständige« lesen.
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