DER BAUSV 2/2019

Mit einer Wasserwaage sind die Niveau-Unterschiede im Pflasterbelag deutlich zu erkennen. In diesem Bereich haben Baumwurzeln einzelne Pflastersteine angehoben.

Achim Braun, Andreas Dolipski


Verkehrssicherungspflicht – Stolperstellen auf Gehwegen richtig beurteilen


Wann wird ein unebener Gehweg zur Gefahr? Wer haftet, wenn jemand auf einem öffentlichen Platz stolpert und sich verletzt? Wann muss ein Bürgersteig vollständig erneuert werden, wann genügen Ausbesserungen? Wenn es um Stolperstellen und ihre Folgen geht, können Bausachverständige damit beauftragt werden, die Rechtslage zu bewerten. Doch die Antwort ist nicht immer einfach, sie hängt auch von der Lage und der Nutzungsart des Weges ab. Die Sachverständigen von TÜV SÜD können die Verantwortlichen bei der Beurteilung unterstützen, indem sie die Situation vor Ort analysieren und auch die komplexe Rechtslage einbeziehen.

Unebenes Pflaster, angehobene Gehwegplatten, hervorstehende Gullydeckel: Stolperstellen gibt es auf Gehwegen und Straßen immer wieder. Und regelmäßig stellen sich die Verantwortlichen die Frage, ob und ab wann sie haften müssen, wenn jemand deswegen stürzt und sich verletzt. Muss jede Unebenheit sofort beseitigt werden? Auch erfahrene Bausachverständige können dies häufig nicht ohne eingehende Begutachtung bewerten, denn weder die Gesetzeslage noch die Rechtsprechung lassen pauschale Beurteilungen zu. Vielmehr ist es in der Regel notwendig, im Einzelfall verschiedene Aspekte einzubeziehen und Interessen abzuwägen, um anhand eines Gesamtbildes die Rechtslage fundiert einzuschätzen.  

Neu pflastern oder sanieren?

Das wird deutlich am Beispiel einer kommunal verwalteten Feriensiedlung in Süddeutschland. Die Straßen sind mit einem Verbundpflasterbelag ausgelegt, über den die Gäste mit ihren Autos fahren, auf dem aber auch Fußgänger unterwegs sind und Kinder spielen. Im Laufe der Zeit ist der Boden uneben geworden, manche Steine haben sich gesetzt, Gullydeckel stehen hervor, Baumwurzeln haben die Gehwegplatten und die Bordsteine angehoben.

Den Mitarbeitern der Gemeinde sind diese Tatsachen bekannt – doch welche Maßnahmen müssen sie ergreifen, um ihre Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen? Muss die gesamte Siedlung neu gepflastert oder asphaltiert werden? Die Kosten dafür würden nach ersten Schätzungen im hohen sechsstelligen Bereich liegen – eine hohe Summe, und die Ausgaben sind im Haushalt nicht vorgesehen. Zudem würde eine vollständige Erneuerung der Straßen und Wege dazu führen, dass die Ferienanlage zeitweise geschlossen wird. In der Diskussion darum waren sich sowohl die städtischen Behörden als auch die Mitglieder des Gemeinderats uneinig – sodass schließlich TÜV SÜD mit einer unabhängigen Begutachtung und der juristischen Bewertung beauftragt wurde.

 

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