
Häufig unterschätzen Planer bei nicht unterkellerten Gebäuden die tatsächlich zu erwartenden Wassereinwirkungen. Kann das Wasser nach Regen bzw. Starkregen nicht rasch genug im Baugrund versickern oder über eine funktionsfähige Dränung abgeführt werden, staut es sich kurzzeitig auf der Geländeoberkante (GOK). Das kann bei zu tief gegründeten, nicht unterkellerten Gebäuden zu massiven Feuchteschäden führen. Das Stauwasser dringt dann über punktuelle Fehlstellen in der Sockelabdichtung und/oder sogar über barrierefreie Türschwellen in das nicht unterkellerte Gebäude ein. Derartige Feuchteschäden haben in den letzten Jahren stetig zugenommen [1].
Das in Abbildung 1 zu sehende Schulgebäude steht insofern stellvertretend für eine Vielzahl vergleichbarer Schadensfälle. Es handelte sich um einen Neubau mit zweischaligen Außenwänden, Pfosten-Riegel-Fassaden und barrierefreien Türen. Die Oberkante des Fertigfußbodens (OKFF) lag nur 2 cm höher als das umgebende, überwiegend befestigte Gelände (Zuwegungen, Schulhof). Unterhalb des 16 cm dicken Estrichs auf Dämmschicht befand sich die oberseitig mit einer Bitumen-Schweißbahn abgedichtete Bodenplatte (Abbildung 2).
Aufgrund des weniger wasserdurchlässigen Baugrunds bildete sich zeitweise Stauwasser auf der Geländeoberkante, welches vorrangig über einzelne Abdichtungsfehlstellen unterhalb der Pfosten-Riegel-Fassaden und im Bereich der barrierefreien Türen über einen längeren Zeitraum in die Dämmschicht unter dem Estrich eindrang. Das blieb zunächst unbemerkt. Erst Wochen später zeigten sich an den Fußpunkten der Außenwände die typischen Schäden kapillarer Wasseraufnahme (Abbildung 3) und viele Wochen später sogar auch an einzelnen Innenwandfußpunkten (Abbildung 4). Anschließende Feuchtemessungen ergaben dann auch eine großflächige Durchfeuchtung der Dämmschicht unter dem Estrich.
Im Zusammenhang mit der Wassereinwirkungsklasse W1.1-E »Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden« werden in DIN 18533-1 [2] mit Bezug auf die »Situation 1« Randbedingungen beschrieben, die in der Praxis selten vorkommen: »Bei Bodenplatten ohne Unterkellerung, bei denen die Abdichtungsebene mindestens 50 cm oberhalb des Bemessungswasserstandes auf stark wasserdurchlässigem Baugrund oder Bodenaustausch (k > 10-4 m/s) liegt, ist die Einwirkung auf Bodenfeuchte beschränkt.« Was dies letztlich bedeutet, veranschaulicht Abbildung 5. Eine ähnliche Prinzipskizze war im Normenentwurf von 2016 noch enthalten. In der finalen Fassung von Juli 2017 hat man sie dann weggelassen.
Die Einbausituation gemäß Abbildung 5 liegt aber nur dann vor, wenn auch seitlich und unterhalb des Geländes stark durchlässige Böden anstehen. Wesentlich häufiger findet man hingegen einen Baugrund vor, der im Sinne der Abdichtungsnorm als wenig durchlässig einzustufen ist. So verweist Zöller in [3] auf Untersuchungen der Wohnungswirtschaft, wonach 70% aller Ein- und Zweifamilienhäuser in wenig durchlässigem Baugrund gegründet sind. Dies führt dann in Verbindung mit dem üblichen, d.h. örtlich begrenzten, Bodenaustausch in der Baugrube zu der in Abbildung 6 dargestellten Situation.
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