
Holzbrücken mit ungeschützten Bauteilen können bereits nach wenigen Jahren schwerwiegende Schäden durch Holz zerstörende Pilze und Insekten aufweisen, die eine Sanierung unwirtschaftlich machen und einen Ersatzneubau nach sich ziehen.
In den Heften Nr. 4/2005 und 03/2008 von »Der Bausachverständige« wurde über eine im Jahr 2000 für Fußgänger errichtete Stabbogenbrücke aus Brettschichtholz und deren Baufehler, Schäden, Ursachen und erforderliche Sanierungsmaßnahmen berichtet. Seinerzeit wurde prognostiziert, dass die Brücke ohne Sanierung mit Mühe eine Standzeit von 10 Jahren erreichen wird.
Neben ersten Sicherungsmaßnahmen der Queraussteifung im Jahr 2008 erfolgte 2012 aufgrund schwerer Schäden an den Auflagerbereichen der Bögen eine Zwischenstützung der Längsträger. Bei dem im Dezember 2020 erfolgten Abriss der über den Fluss spannenden Brücke ergab sich die Möglichkeit für weitere Feststellungen sowie ein Fazit.
Über viele Jahrzehnte diente eine filigrane Stahlfachwerkkonstruktion aus genieteten Profilen als Brücke über den Fluss. Im Jahr 2000 wurde die historische Brücke wegen »unzureichender« Tragfähigkeit gemäß neuerer Vorschriften abgerissen und durch eine mit Fördermitteln finanzierte 22 m lange Stabbogenbrücke aus Brettschichtholz ersetzt.
Holzbrücken werden üblicherweise für eine Nutzungsdauer von mehr als 50 Jahren konzipiert. An ungeschützten Bauteilen der Holzbrücke wurden schon nach sieben Jahren Standzeit an den Anschlüssen der Bögen an die Längsträger, die auch als Zugband für die Bögen fungieren, diverse Fruchtkörper von Holz zerstörenden Pilzen festgestellt. Von Holzschäden an der Tragkonstruktion war daher auszugehen.
Eine Vorplanung für Instandsetzung und Umrüstung zu einer geschützten Holzbrücke ergab bereits zu diesem Zeitpunkt, dass eine solche Maßnahme gegenüber einem Ersatzneubau unwirtschaftlich ist. Ein Ersatzneubau war aufgrund der für die Holzbrücke verwendeten Fördermittelbindung nicht möglich.
Klimabedingte Einflüsse wie Temperaturwechsel, Sonneneinstrahlung, Nebel, Schlagregen und Schnee konnten weiter ungehindert auf die Holzkonstruktion einwirken und führten zur Zunahme der Schäden. Im Jahr 2012 war die Tragfähigkeit der Bögen im Bereich der Brückenauflager deutlich beeinträchtigt.
Als Folge der geschwächten Anschlussbereiche hatten sich Bögen sowie Längsträger verformt. Die Horizontalkräfte des Bogens konnten aufgrund des geschädigten Anschlussbereichs kaum mehr über den Längsträger kurzgeschlossen werden. Dies führte zu einer Setzung der Bögen. Aus den zugbelasteten Hängepfosten der Brücke wurden Druckpfosten zur Abstützung der Bögen.
Da die Bögen aufgrund der fehlenden Zugbandfunktion der Längsträger nur noch sehr eingeschränkt tragfähig waren, erfolgte die Lastableitung überwiegend durch die Längsträger. Dies bedeutete eine wesentliche Änderung des statischen Systems, für welche die Stabbogenbrücke nicht konzipiert war.
Mittels zusätzlicher Not-Zwischenstützung der Längsträger wurde seinerzeit eine Sperrung der Brücke abgewendet. Die Brücke wurde allerdings dem Verfall weiter preisgegeben. Es war absehbar, dass die Holzbrücke bei Weitem nicht die avisierte Nutzungsdauer erreichen wird.
Von neuen Entscheidungsträgern in der Kommune wurden zwischenzeitlich finanzielle Voraussetzungen geschaffen, um eine Stahlfachwerkbrücke als Ersatz zu beauftragen. Im Dezember 2020 erfolgte der Abriss der Holzbrücke. Die Brücke wurde per Kran auf den Baustellenlagerplatz abgelegt und konnte daher handnah untersucht werden.
Abblätternder Anstrich, vergrautes Holz und einzelne Blechabdeckungen waren augenscheinlich. Ohne Kenntnis der bisherigen Historie der Brücke sind für einen Laien rein visuell kaum gravierende Schäden am Tragwerk auffällig. Erst mit dem sukzessiven Rückbau der lokalen, nicht hinterlüfteten Blechabdeckungen und beim Zerschnitt der Bauteile zeigte sich das Ausmaß der vorhandenen Schäden sowie die eingeschränkte und teilweise nicht mehr vorhandene Tragfähigkeit von Bauteilen.
Den ganzen Beitrag können Sie in der April-Ausgabe von »Der Bausachverständige« lesen.
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