
Eine neu verlegte Dachterrassenfläche mit Naturwerksteinplatten wies schon nach kurzer Zeit unregelmäßige Feuchteflecken auf. Dabei wurde der Belag nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt auf einer Abdichtung mit Gefälledämmung.
Die Käufer einer Penthousewohnung wollten nichts dem Zufall überlassen. Für die barrierefrei erreichbare Dachterrasse mit umseitiger Brüstung erwarben sie selbst die Natursteinplatten 40 / 60 in 2 cm Dicke. Diese sollte dann ein Handwerksunternehmen des Bauträgers auf einer ca. 45 m2 großen Dachterrasse verlegen. Das Material sollte fest verlegt und verfugt werden. Eine offenfugige Ausführung war wegen mehrerer großer Pflanzgefäße, die die Terrasse schmücken sollten, ausdrücklich nicht gewollt.
Aufgrund fehlender Konstruktionshöhe in Teilbereichen der Fläche meldete der beauftragte Unternehmer Bedenken an und weigerte sich, eine feste Verlegung vorzunehmen. Diese Gegebenheiten hätten, so seine Begründung, unkontrollierte Rissbildungen im fest verlegten Belag begünstigt.
Der Unternehmer schlug deshalb vor, den Belag lose zu verlegen, doch dazu bräuchte er Platten in 3 cm Dicke. Ein aufwändiger Plattentausch fand statt und die Ausführung erfolgte auf Splittbett, mit einer darunter verlegten Noppendrainagematte in 8 mm Dicke. Für die Verfugung der Platten, weil ein offenfugiger Belag nicht gewünscht wurde, ist dann ein heller, grober Brechsand verwendet worden, mit dem die Fugen gefüllt wurden.
Dass die Oberflächen saugfähiger Natursteinbeläge bei Niederschlägen temporär dunkel werden und danach feuchtebedingte Farbvertiefungen aufweisen, ist eigentlich ganz normal und der kapillaren Wasseraufnahme der Steine geschuldet. Grundsätzlich ist das kein Mangel. Bei fachgerechter Verlegung trocknen saugfähige Natursteine ab und erlangen schon bald wieder ihre ursprüngliche (hellere) Farbe.
Die auf der Dachterrasse vor allem morgens, auch während des Hochsommers, fast immer dunkleren Oberflächen trockneten bei praller Sonne allmählich, jedoch ungleichmäßig, ab und wurden heller. Entlang der mit Brechsand gefüllten Fugen verblieben zusätzlich noch länger auffällige, sogenannte Rahmenverfärbungen. Im Sonnenschatten der Südbrüstung blieben die Platten dort fast immer dunkel.
Über Nacht wurden die tagsüber getrockneten Belagsoberflächen dann meist wieder dunkel. Mit diesem Ergebnis waren die Erwerber der exklusiven Wohnung nicht einverstanden, sodass der Bauträger einvernehmlich eine Begutachtung durch einen ö.b.u.v. Sachverständigen beauftragte.
Die Abdichtung war auf einer Gefälledämmung verlegt. Aus der Höhendifferenz zwischen dem Gebäudeanschluss und dem Speier bzw. Bodenablauf konnte ein rechnerisches Gefälle von 1,5% ermittelt werden. Auf der Abdichtung wurde eine noppenartige Drainagematte in 8 mm Höhe verlegt. Die Bettungsschicht bestand aus gebrochenem Natursteinsplitt (Körnung 3/5 mm) und war an den Belagsöffnungen zwischen 4,5 und 6,5 cm dick.
Der Plattenbelag lag stabil. Verfugt wurde mit einem Brechsand, der zum Teil schon in die Bettungsschicht ausgewaschen war. In Teilbereichen bedeckten grüne Algen die Fugenoberflächen. Ganz besonders starke Algenbildung wurde auf dem Belag im Schatten der südlichen Brüstung beobachtet. Die angetroffene Ausführung entsprach den Regelwerken, war aber im Sinne der VOB DIN 1961 § 13, Abs. 1 nicht mangelfrei.
Die 60 / 40 cm großen und 3 cm dicken Naturwerksteinplatten mit griffiger geflammter Oberfläche wurden aus Indien stammend erworben. Die Wasseraufnahme wird mit 0,38 M% angegeben. Es handelt sich um einen Gneis bzw. Migmatit. Bei Zuführung von Feuchte wird der in trockenem Zustand hellere Stein dunkel.
Zu Beginn der Ortsbesichtigung Mitte Oktober 2019 um 14:00 Uhr bei prallem Sonnenschein waren große Bereiche des Belags noch dunkel. Im Laufe der folgenden zwei Stunden trockneten ein wesentlicher Teil der Steinoberflächen sichtbar ab. Dabei verblieben an vielen Platten sogenannte Rahmenverfärbungen. Die Ursache: Die im Brechsand der Fugen gebundene Feuchte wurde von den Plattenflanken kapillar aufgenommen und führte zu auffällig dunkleren Rändern.
Der Bodenablauf, der hier aus einem Gitterrostrahmen bestand, entwässerte in den seitlich eingebauten Speier, dessen tiefste Stelle höher lag, als die angrenzende Abdichtung aus Kunststoffbahnen. Hier bildete sich eine ca. 10 mm tiefe großflächige Pfütze. Die verwendete Drainmatte bestand aus einer Noppenbahn in 8 mm Höhe mit aufkaschiertem Vlies. Weil das Vlies zwischen den Noppen ca. 3 bis 5 mm »durchhing«, stand die Splittbettung offensichtlich auch an weiteren Flächen der Abdichtung mit flacheren Pfützen im permanenten Kontakt.
An verschiedenen Stellen aufgenommene Platten wiesen auf ihrer Rückseite einen nassen Film auf. An Proben des Bettungsmaterials aus Splitt, die an mehreren Stellen entnommen wurden, konnten durch Trocknung Feuchtegehalte von 1,7 bis 4,2 M% zum Zeitpunkt der Entnahme nachgewiesen werden.
Der Natursteinsplitt war dabei sichtbar dunkel und die Körnung wies generell einen wässrigen Film auf. Dies traf auch für den Splitt unmittelbar unterhalb von Plattenmitten zu, obwohl dieser hier vor Niederschlägen geschützt war. Nur im gebäudenahen Bereich war das Bettungsmaterial hell, also trocken.
Den ganzen Beitrag können Sie in der Februar-Ausgabe von »Der Bausachverständige« lesen.
Informationen zur Einzelheft- und Abo-Bestellung
Diesen Beitrag finden Sie auch zum Download im Heftarchiv.