
In meiner Tätigkeit als Sachverständiger werde ich in letzter Zeit immer häufiger beauftragt, Schadensfälle durch eingedrungenes Wasser in Kellergeschossen im Bereich von Fenstern und deren Lichtschächten zu begutachten und zu bewerten. Die Zeitpunkte der Schadenseintritte waren dabei ganz unterschiedlich: während der Bauphase, kurz nach Gebäudefertigstellung oder nach mehrjährigem Bestehen. Die entstandenen Schäden waren dabei meist massiv. Insbesondere nach Gebäudefertigstellung und Nutzung erfordern die Schäden, meist auch in Verbindung mit eingetretenem Schimmelpilzbefall, einen erhöhten Sanierungsaufwand. Vollständige Demontage von Wand- und Fußbodenkonstruktionen, technische Bautrocknungen sowie aufwendige Freilegungs- und Rückbauarbeiten von Außenanlagen sind dabei keine Seltenheit.
Zunächst muss man sich vor Augen führen und verstehen, dass die Montage eines Fensters im Kellerbereich eine Unterbrechung oder fachlich korrekt, eine Durchdringung der Gebäudeabdichtung darstellt (s. Abb. 1). Verständlicher wird dies, wenn man sich eine erdberührte Kellerwand vorstellt, an der zwei Quadratmeter Gebäudeabdichtung fehlen. Fügt man gedanklich jetzt noch aufstauendes drückendes Wasser im Erdreich hinzu, wird schnell klar, welches Schadenspotenzial ein nicht fachgerecht geplanter und ausgeführter Lichtschacht hat. Denn in einen Lichtschacht eindringendes und hierin aufstauendes Wasser, zunächst ganz gleich weshalb, ist eine Druckwassersituation gegen das vorhandene, nicht druckwasserdichte Fenster.
Ein Fenster ist also eine Öffnung im erdberührten Bauteil Keller, welches demnach eine besondere Aufmerksamkeit während der Planung hinsichtlich der Abdichtung benötigt. Für Neubauten ist die Abdichtungsbauart maßgeblich in der DIN 18533 »Abdichtung von erdberührten Bauteilen – Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze«, Ausgabe 07-2017 [1], geregelt. Alternativ zu gemauerten und nach [1] abgedichteten Kellern können Betonkeller, sogenannte »weiße Wannen«, aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) errichtet werden. Anforderungen für Planung und Ausführung sind hier der Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) »Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton«, Ausgabe 12-2017 [2] zu entnehmen.
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