
Im ersten Teil der Artikelserie (Der BauSV 1/2020) zur gebundenen Bauweise wurde über Anforderungen an Fugen- und Bettungsmörtel sowie über die Ursache für die Bildung von Rissen in gebundenen Pflasterdecken berichtet. Im zweiten Teil werden Ursachen für das Auswittern der Fugenmaterialien sowie für Schäden an Entwässerungsrinnen und Einfassungen vorgestellt. Abschließend wird über die Probleme beim Nachweis der Eigenschaften von Bauwerksproben berichtet.
Neben der Rissbildung stellt das Auswittern der Fugenmaterialien ein weiteres typisches Schadensbild an gebundenen Pflasterdecken dar. Diese Schäden sind häufig darauf zurückzuführen, dass zum einen kein geeigneter Fugenmörtel zur Anwendung kommt und zum anderen erhebliche Planungs- und Ausführungsfehler gemacht wurden.
Das nachfolgende Beispiel zeigt einen derartigen Schaden, bei dem eine zum Teil befahrene Flächenbefestigung sachverständig beurteilt werden sollte. Seitens des Auftraggebers wurde die Ausführungsqualität der zum Teil in gebundener Ausführung erstellten Pflasterdecke reklamiert, da der Fugenmörtel über große Teilflächen aus den Fugen herauswitterte (s. Abb. 1). Die reklamierte Pflasterdecke bestand aus einer in gebundener Bauweise ausgeführten Entwässerungsrinne aus Betonplatten und einem in gebundener Bauweise ausgeführten Natursteinläufer zur Begrenzung der Rinne. Gemäß der Ausschreibung sollten die Fugen der gebundenen Teilflächen unter Verwendung eines Mörtels der Mörtelgruppe MG III verfugt werden.
Seitens des Bauherrn wurde in erster Linie die geringe Eigenfestigkeit des Fugenmaterials reklamiert. Vor Ort zeigte sich, dass sich der Fugenmörtel ohne großen Kraftaufwand aus der Fuge herauskratzen ließ (s. Abb. 2).
Darüber hinaus waren in Teilbereichen der Fuge deutliche Risse erkennbar, in stärker geschädigten Bereichen witterte der Fugenmörtel in erheblichem Ausmaß aus der Fuge heraus (s. Abb. 3).
Die Fugenbreite zwischen den Betonplatten variierte zum Teil sehr stark, wobei minimale Fugenbreiten von nur knapp über 1 mm vorgefunden wurden (s. Abb. 4).
Hierzu passend zeigte sich im Rahmen der Flächenöffnungen, dass ein großer Teil der Fugen zwischen den Betonplatten der gebundenen Rinne nur in den oberen 2 cm mit einem bindemittelhaltigen Fugenmörtel gefüllt war. In den darunter befindlichen Bereichen wurde entweder keine oder nur eine Fugenfüllung aus einem ungebundenen Brechsand vorgefunden (s. Abb. 5).
Die geringen Fugenbreiten und die nicht ausreichenden selbstverlaufenden Eigenschaften des Fugenmörtels (Mörtel der Mörtelgruppe MG III) waren die Ursache für die mangelhafte Fugenfüllung und den schlechten Haftverbund zwischen den Betonplatten. Das oben beschriebene Beispiel zeigt ein häufig anzutreffendes Problem bei in gebundener Ausführung erstellten Pflasterdecken. So nehmen viele Planer und Ausführende trotz fehlender Erfahrung mit der gebundenen Bauweise Aufträge zur Planung oder Ausführung entsprechender Flächenbefestigungen an. Nicht selten entstehen dabei schadhafte Pflasterdecken, die nur eine reduzierte Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit aufweisen.
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