
In dem Bestreben, klimafreundlich mit natürlichen Baustoffen unsere Gebäude zu errichten, erlebt der Holzbau in den letzten Jahren zunehmende Bedeutung. Vor allem bei wechselnder Feuchtebeanspruchung, wie sie im Gebäudesockelbereich vorherrscht, ist Holz jedoch in der Regel eher ein ungeeignetes Baumaterial, wie der nachfolgende Schadensfall anschaulich belegt.
An einem Einfamilienhaus in Holzbauweise wurde fünf Jahre nach Errichtung erstmals das Auftreten von Schimmel im Gebäudeinneren gerügt. Das Gebäude ist nicht unterkellert und liegt in einer Senke unmittelbar an einem Gewässer (Grundwasserstand ca. 80 cm unter OK Gelände). Der geputzte Gebäudesockel ist von einem dränierten Kiesstreifen bzw. im angrenzenden Terrassenbereich von einem Holzbohlenbelag mit vorgelagerter Entwässerungsrinne umgeben (Abb. 1).
Im Zuge der örtlichen Untersuchungen wurde die Sockelabdichtung bereichsweise freigelegt. Diese war mit einer kaltselbstklebenden Bitumenbahn mit hoch liegender Trägerlage ausgeführt worden (Abb. 2 und 3). Oberhalb des Terrassenbelags wurden erhebliche Schäden an der hölzernen Außenwandkonstruktion festgestellt (Abb. 4).
Im Gebäudeinneren wurden umlaufend die Ränder des Bodenbelags einschließlich Estrich, Fußbodenheizung und Dämmung aufgenommen; die Fußpunkte der tragenden Außenwandkonstruktion wurden durch Entfernen der inneren Beplankung geöffnet. Hier waren unterschiedlich stark ausgeprägte Feuchteschäden an den Fußhölzern und teilweise auch an den Stielen sichtbar (Abb. 5 und 6).
Örtlich war das Holz bereits vollständig zerstört. Die Holzschädigungen wurden in etwa drei Vierteln der unteren Wandbereiche vorgefunden, in den übrigen Wandbereichen wurden nur feuchtebedingte Verfärbungen festgestellt.
Zusammenfassend ergaben sich folgende Mängel und Schäden:
Der hier vorgestellte Schadensfall zeigt eine Vielzahl von Verstößen gegen die Regeln der Technik und insbesondere die DIN 18533-1, Abschnitt 8.8 und 9 auch die Folge der Auswahl einer unter den Aspekten des Holzschutzes grundlegend ungeeigneten Bauweise auf.
Für Holzbauteile sind gemäß DIN 68800-2 [1] in Abschnitt 5 (Feuchte durch Niederschläge) zur Erzielung eines dauerhaft wirksamen Wetterschutzes an Wänden im Sockelbereich die folgenden Abstände zwischen Unterkante Holz und Oberkante Gelände ohne weiteren Nachweis (des Holzschutzes) zulässig.
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