
Eine Bauwerksabdichtung kann ihrer Aufgabe nur dann gerecht werden, wenn sie keine Lücken oder Unterbrechungen aufweist. Bei Detailausbildungen, wie Anschlüssen von Sockelabdichtungen zweischaliger Wände an die Rahmen von Türen und bodentiefen Fenstern, kommt es aufgrund eines fehlenden Detailbewusstseins aber immer wieder zu Problemen [1].
Das nachfolgende Beispiel eines nicht unterkellerten Stadthauses steht insofern stellvertretend für eine Vielzahl vergleichbarer Schadensfälle, bei denen vergessen wurde, diese Abdichtungsanschlüsse zu planen und auszuführen. Geplant und ausgeführt wurde eine verdeckt liegende, aus einer EPDM-Bahn bestehende Sockelabdichtung entsprechend Bild 21 der DIN 18533-1 [2], die an der Laibung der tragenden Innenschale endete. Anschließend wurde die Vorsatzschale errichtet.
Der Einbau des bodentiefen Tür- und Fensterelements erfolgte erst nach Errichtung der Vorsatzschale. Für die untere Abdichtung des Tür- und Fensterelements verwendete man eine Bitumenschweißbahn, die aufgrund der zuvor errichteten Vorsatzschale unmittelbar vor deren Laibung endete. Der notwendige Abdichtungsübergang zwischen der weiter außen angeordneten unteren Fensterabdichtung und der dahinter liegenden Sockelabdichtung wurde nicht ausgeführt (Abbildung 1 bis 3).
Die planmäßige Einbindung des Gebäudes in das Gelände zeigt Abbildung 4. Eine Dränung des angrenzenden Bereichs war nicht vorgesehen. Zudem wies der Bauherr im Zuge der Außenanlagengestaltung seinen Garten und Landschaftsbauer an, das gesamte umgebende Gelände zusätzlich anzuheben, um bequemer vom Wohn- und Essbereich auf die Terrasse zu gelangen (Abbildung 5).
Bei den Untersuchungen zeigte sich, dass das nicht rasch genug versickernde Oberflächenwasser bis über Oberkante Rohsohle aufstaute, um dann über die Entwässerungsöffnungen hinter die Vorsatzschale (Abbildung 6 und 7) und anschließend über den fehlenden Abdichtungsanschluss an den Fenstern gemäß den Abbildungen 2 und 3 in die Dämmung unter dem Estrich zu gelangen. Bemerkt wurde dieser Schaden erst Wochen später, u.a. in Form aufsteigender Feuchte an Außen- und Innenwänden mit nachfolgendem Schimmelpilzbefall.
Ursächlich für diesen Schaden sind Unterbrechungen bzw. fehlende Abdichtungsübergänge. Diese sind überwiegend bei zweischaligen Wänden mit Vorsatzschale anzutreffen. Bei einschaligen Außenwänden mit Wärmedämm-Verbundsystem kommt es dagegen erfahrungsgemäß eher selten zu diesen Problemen. Anlass für diesen Schaden war die zeitweise Bildung von Stauwasser. Aber auch das an der Rückseite der Vorsatzschale ablaufende Sickerwasser (Wirkungsprinzip zweischaliger Außenwände mit Vorsatzschalen aus Sichtmauerwerk) hätte diesen Schaden auslösen können.
Bei zweischaligen Wänden mit Vorsatzschale treten aus abdichtungstechnischer Sicht nachstehende Erschwernisse in den Vordergrund:
Die Ausführungen in Abschnitt 8.2.5.3 der DIN 18533-1 [2] zu diesem Thema sind nur wenig hilfreich, da genauere Beschreibungen fehlen. Wörtlich heißt es nur: »Die seitlichen Enden der Abdichtungsschicht sind (z.B. im Bereich der Leibungen von Bauwerksöffnungen bis an die Rahmen von Türen und bodentiefen Fenstern) hoch zu führen und anzuschließen.« Sind sich Planer und Ausführende (Maurer, Fensterbauer und Bauwerksabdichter) der beschriebenen Erschwernisse nicht bewusst, sieht das Ergebnis so aus, wie hier vorgestellt.
Eine lückenlose Anordnung der Abdichtung einschließlich des Übergangs zwischen zurückliegender Sockelabdichtung und weiter außen angeordnetem Abdichtungsanschluss an die Tür bzw. das bodentiefe Fenster ist aber bautechnisch unverzichtbar, wenn man Feuchteschäden sicher vermeiden will. Wie die jeweiligen Abdichtungen fachgerecht auszuführen sind, lässt sich anhand der dreidimensionalen Darstellung in Abbildung 8 gut nachvollziehen.
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