Abb. 23: Hilfreicher für die Ausführung des Blechanschlusses ist dagegen die Skizze 36 aus den Technischen Unterlagen der Firma Rheinzink [10]

Ralf Schumacher


Fachregeln des DDH – hilfreich, aber nicht immer ausreichend

Teil 2


4. Fallbeispiel: Dachdeckung mit vielen Mängeln

1. Mangelpunkt: seitlicher Dachrandabschluss

Die Dachdeckung besteht aus engobierten Hohlfalzziegeln, die mit einer Neigung von etwa 45° auf dem Hauptdach und etwa 15° auf dem Anbau verlegt worden sind. Der Anschluss an den Giebel wurde mit einem 12 cm breiten und 8 cm hohen Winkelblech mit flach geklopfter Aufkantung bewerkstelligt. Der seitliche Abstand zwischen Dachdeckung und aufgekantetem Winkelblech betrug etwa 2 cm. Das Winkelblech endete etwa 2 cm oberhalb der Dachdeckung (Abb. 19 und 20).

Der Hohlfalzziegel mit Kopf- und Seitenfalz hat nach der Fachregel für DZ und DS eine Regeldachneigung von 22°, die hier deutlich unterschritten worden ist. Folglich gibt es zusätzlich zur Wohnraumnutzung ein weiteres Kriterium, das regensichernde Zusatzmaßnahmen notwendig macht.

Laut Regelwerk können An- und Abschlüsse bei Dachdeckungen mit Ziegeln und Dachsteinen aus dem gleichen Deckwerkstoff, aus Metall oder anderen geeigneten Materialen hergestellt werden. Anschlüsse aus Metall können vom Deckwerkstoff überdeckt, in diesen eingebunden oder auf dem Deckwerkstoff aufliegend ausgeführt werden. Hier hatte man einen unterliegenden Anschluss aus Metall gewählt, allerdings ohne Einhaltung der Mindestmaße gemäß Abb. 21. Auch das Umschlagen der seitlichen Aufkantung war unzulässig.

Die Anforderungen an den Blechanschluss ergeben sich aus der Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk (Stand Juni 2017 mit Änderungen von März und Nov. 2020) (Abb. 21). In den vom ZVSHK herausgegebenen Klempnerfachregeln ist die Abb. 21 ebenfalls aufgeführt, allerdings wird dort bei Dächern bis 35° Neigung eine waagerechte Überdeckung von mindesten 12 cm gefordert [9].

Als weiteres Beispiel für einen unterliegenden Blechanschluss findet man in der Fachregel für Metallarbeiten die Abb. III.17.1, die allerdings, so wie das Abb. 22 zeigt, ungeeignet ist, weil die Aufhängenasen kein Auflager haben. Anschaulicher ist dagegen die Abb. 23, bei der nur über den geforderten Überdeckungsbereich von mindestens 10 cm die Aufhängenase entfernt werden muss. Somit ist bei dieser Ausführung eine zusätzliche mechanische Befestigung erforderlich.

Ebenfalls nicht hilfreich ist die Abb. II.4.6 aus der Flachdachrichtlinie von Dez. 2016, die nicht berücksichtigte, dass bei zweischaligem Mauerwerk die Abdichtung bis an die horizontale Sperrschicht im Verblendmauerwerk herangeführt werden muss (Abb. 24). Erst im Mai 2019 zeigte die Abb. II.4.10 die fachlich korrekte Ausführung in der Flachdachrichtlinie, die man in dem abc der Bitumen-Bahnen bereits 1991 finden konnte [10].

Die Fachregel für Metallarbeiten (Stand Nov. 2020) zeigt immer noch den fehlerhaften Anschluss als Abb. III.25. Insofern ist es nicht verwunderlich, wenn trotz scheinbar regelgerechter Ausführung Bauschäden entstehen, beispielsweise bei dem typischen Schnittstellenproblem der Sockelabdichtung [12].


2. Mangelpunkt: Anschluss an Dachflächenfenster

Die Bauherren beanstandeten einen nicht regensicheren Anschluss an die Dachflächenfenster mit einem Streifen Wakaflex. Dabei handelt es sich um eine Rollenware aus Polyisobutylen (PIB) mit flexibler Alu-Streckgittereinlage, die formschlüssig an angrenzende Deckungsteile angearbeitet werden kann.


Istzustand vor Ort

Das eingebaute Vakaflex überdeckt den Hohlfalzziegel unterhalb des Dachflächenfensters nur um etwa 7 cm. Die untere Aufkantung / Rippe des Kopffalzes wird nicht vollständig überdeckt (Abb. 25+26).


Sollzustand

Die vom Hersteller vorgegebene Höhenüberdeckung des verwendeten Hohlfalzziegels beträgt 8,9 bis 11,9 cm (vgl. 4. Mangelpunkt). Sowohl die Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln als auch die Fachregel für Metallarbeiten schreiben für traufseitige Anschlüsse eine Mindestüberdeckung von 10 cm vor bei Dächern mit mehr als 22° Dachneigung (Abb. 27).

Die Dachdeckung ist regensicher, wenn bei dem verwendeten Dachziegel Kopf- und Längsfalz formschlüssig überdeckt sind. Sollte bei besonderen Witterungsverhältnissen Wasser beispielsweise in den Kopffalz getrieben werden, wird es entweder über den Längsfalz oder über Vertiefungen in der unteren Kopfrippe in die Mulde des Ziegels geleitet, um zur Traufe abfließen zu können. Bei der vorgefundenen Ausführung kann Wasser bereits bei normalen Witterungsverhältnissen in den Kopffalz gelangen, weil die Überdeckung zu gering ist. Die Dachdeckung ist hier nicht regensicher.


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