
Die alte DIN 4095:1990 »Baugrund; Dränung zum Schutz baulicher Anlagen« [1] ist mittlerweile über 30 Jahre alt und entspricht in einigen Bereichen nicht mehr den anerkannten Regeln der Bautechnik, da sich auch die Anforderungen an die Dränanlagen zum Schutz erdberührter Bauteile sowie die wasserrechtliche Gesetzeslage zwischenzeitlich erheblich verändert haben. Bereits 1996 hatte der damalige Obmann in einem Kommentar [4] einige Vorschläge zur Verbesserung der DIN 4095 [1] vorgelegt, die aber leider nicht aufgegriffen wurden und in Vergessenheit geraten waren.
Im Frühjahr 2019 wurde dann beim Deutschen Institut für Normung (DIN) die Überarbeitung und Aktualisierung der DIN 4095 beantragt, vom DIN genehmigt und vom Lenkungsgremium Geotechnik ein neuer Arbeitsausschuss mit interessierten Experten aus der Geotechnik, Bautechnik, Wasserwirtschaft, Industrie, Wissenschaft u.a. neu zusammengestellt und mit der Überarbeitung der bisherigen DIN 4095:1990 [1] beauftragt.
Als Obmann dieses DIN-Arbeitsausschusses [2] (zugleich auch Obmann des AA DIN 18533 »Abdichtung von erdberührten Bauteilen« und Leiter der AG DIN 18195 »Abdichtung von Bauwerken – Begriffe«) möchte der Verfasser den Entwurf der neuen E DIN 4095-1 [2] hier teilweise vorstellen, Diskrepanzen zu gültigen Feuchteschutzregeln [5] aufzeigen und die Fachöffentlichkeit auch zur Stellungnahme animieren.
Das Einspruchsverfahren zu diesem Normentwurf läuft zwei Monate ab der Veröffentlichung des Normentwurfs, der voraussichtlich ab dem 10. Februar 2023 veröffentlicht wird und dann online im Normentwurfsportal kostenfrei einsehbar und dort auch einfach kommentierbar ist, wenn man Verbesserungen, Anregungen, Einsprüche oder Ergänzungen dem DIN im Einspruchsverfahren mitteilen möchte. (Link zum Normentwurfsportal: www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe)
Zu Beginn der Überarbeitung von [1] stellte sich die grundsätzliche Frage, ob Dränanlagen an erdberührten Bauteilen zur Vermeidung von Stauwasser aus versickertem Oberflächenwasser in der heutigen Zeit, mit der restriktiven Gesetzgebung des Wasserhaushaltsgesetzes [7] und den häufigen Einleitungsverboten für Dränwasser in öffentliche Entwässerungsnetze, überhaupt noch zeitgemäß und ausführbar sind.
Funktionsfähige Dränanlagen nach [1] sollen bei wenig wasserdurchlässigen Böden oberhalb des höchsten Grundwasserstandes (HGW) möglicherweise aufstauendes Sickerwasser drucklos ableiten, sodass an den erdberührten Bauteilen kein Wasserdruck entstehen kann und deren Abdichtung [5] oder Konzeptionierung [6] nur gegen die geringe Wassereinwirkung »Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser« (d.h. nach [5] »W1-E« bzw. nach [6] »BKL-2«) vorgesehen werden muss.
Derartige Dränanlagen nach [1] werden auch heutzutage immer noch bundesweit geplant und ausgeführt, sodass der Arbeitsausschuss eine Überarbeitung und Aktualisierung der Norm [1] für erforderlich angesehen und für die zukünftige Norm folgende Gliederung in drei Teile beschlossen hat:
Aufgrund der bisherigen Bearbeitung des Teils 1 wurden für die geplanten Teile 2 und 3 bisher im DIN-Arbeitsausschuss nur Themen gesammelt. Mit der detaillierten Entwurfsbearbeitung der Teile 2 und 3 wird erst im Frühjahr 2023 begonnen, sodass von einer voraussichtlichen Bearbeitungszeit von zwei bis drei Jahren bis zu Entwurfsveröffentlichungen auszugehen ist. Solange muss die alte DIN 4095 [1] auch noch gültig bleiben, wobei aber ein Weißdruck der neuen DIN 4095-1 (als Teilersatz zu [1]) parallel veröffentlicht werden soll.
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