DER BAUSV 5/2018

Überprüfung der Innenraumluftrelevanz von abgeschotteten Schimmelschäden durch Luftmessungen vor und nach Unterdruck

Pia Haun


Abschottung von Feuchte- und Schimmelschäden

Eine Alternative zum Rückbau?


Anlass

Mit der Einführung von Nutzungsklassen im Schimmelleitfaden 2017 [1] treten Abschottungsmaßnahmen als Sanierungsmethode in den Fokus. Zurzeit läuft ein Forschungsprojekt unter der Federführung des AIBau mit dem Titel »Instandsetzung von Schimmelschäden durch Abschottung – Partikeldichtheit von Bauteilschichten«.

Die »Handlungsempfehlung zur Beurteilung von Feuchte- und Schimmelschäden in Fußböden« [2] gibt zu bedenken, dass »ein Rückbau von Materialien in der Fußbodenkonstruktion oft einen baulich weitgehenden Eingriff [bedeutet], der finanziell aufwändig ist und Unternehmer wie Raumnutzer vor größere logistische Probleme stellt, besonders wenn die übrigen Räume der Wohnung zeitgleich weiterhin genutzt werden. Die Entscheidung zum Rückbau hat also weitreichende Konsequenzen. Es sollen dabei sowohl der Schutz der Raumnutzer berücksichtigt werden als auch aus innenraumhygienischer Sicht übertriebene Bewertungen und unnötige Rückbaumaßnahmen vermieden werden.«

Ob Abschottung die Erwartungen in Bezug auf reduzierten Sanierungsaufwand, Kostenminimierung und geringere Logistik erfüllt, wird mit dem Artikel kritisch hinterfragt.

Einführung in den Themenbereich

Feuchteschäden schaffen u.a. Lebensbedingungen für Schimmelpilze, Bakterien sowie holzzerstörende Pilze. Wird ein Feuchteschaden entdeckt, sind in einem ersten Schritt Schadensursachen zu ermitteln sowie Umfang und Art der Schäden (Leitungswasser-, Regenwasser-, Abwasser-, Fäkal-, Kondensatschäden). Liegen keine augenscheinlichen Hinweise auf einen mikrobiellen Befall vor, sollte umgehend mit der technischen Trocknung begonnen werden, um entsprechende Folgeschäden nach Möglichkeit zu verhindern. Parallel dazu ist an Materialproben zu überprüfen, ob bereits eine Besiedelung durchfeuchteter Materialien stattgefunden hat.

Einer sinnvollen Planung geht die schriftliche Festlegung des Sanierungsziels durch den Auftraggeber voraus. Möchte dieser den Schaden komplett entfernt haben (Zustand vor dem Schadenseintritt), soll mikrobieller Befall in allen zugänglichen Bereichen oder soll nur sichtbarer Befall beseitigt werden? Eventuell reicht dem Auftraggeber eine dauerhafte Abschottung, wobei der Begriff »dauerhaft« ein unbestimmter Rechtsbegriff mit einer enormen Streuung ist. Der beauftragte Sachverständige sollte seinen Auftraggeber kompetent und unabhängig über die jeweiligen Vor- und Nachteile der angedachten Sanierungsziele, bezogen auf den individuellen Schadensfall, beraten. Insbesondere bei Versicherungsschäden, wo der Geschädigte nicht unbedingt mit dem Kostenträger identisch ist, führt dieser Punkt oft zu erheblichen Differenzen und Auseinandersetzungen.

Eine Sanierung ist individuell zu planen, auszuschreiben und durch Fachfirmen auszuführen. Die abschließende Sanierungskontrolle sollte unabhängig und kompetent sein. Dabei ist zu überprüfen, ob die festgelegten Sanierungsziele erreicht wurden.

Nutzungsklassen

Mit der Zuordnung von Räumen in Nutzungsklassen (NK) werden im Schimmelleitfaden 2017 [1] Empfehlungen in Hinblick auf Sanierungsmaßnahmen gemacht. Die Einstufung mikrobiell belasteter Bereiche erfolgt anhand von Anforderungen an die Innenraumhygiene. In Wohnräumen, Bürogebäuden, Schulen etc. können demnach die Nutzungsklassen II bis IV vorliegen. Mit steigender Nutzungsklassenzahl fallen die Anforderung an die Innenraumhygiene von normal auf reduziert bis deutlich reduziert. Innenräume zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt, einschließlich dazugehörige Nebenräume, fallen in die NK II.

Teilbereiche oder Hohlräume wie Fußbodenkonstruktionen können auch bei Räumen der Nutzungsklasse II der Nutzungsklasse IV zugeordnet werden, wenn eine luftdichte Abschottung vorliegt. Dadurch werden weitere Anforderungen an die Innenraumhygiene deutlich reduziert bzw. es sind keine weiteren Maßnahmen hinter der Abschottung erforderlich.

Die Nutzungsklasse IV lässt eine Menge ungeklärter Fragen offen: Welches Zeitfenster und welche Feuchtewerte bedeutet die Anforderung »nicht dauerhaft feucht«? Wird damit weiteres Schimmelwachstum toleriert? Wie luftdicht ist luftdicht? Was ist dauerhaft? Wie und unter welchen Bedingungen soll die Dauerhaftigkeit und Funktionstüchtigkeit überprüft werden? Wann ist eine Abschottung technisch mängelfrei?

 

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