AKTUELLE AUSGABE

BauSV 2/2026


Bauschäden

Foto: Gefliester Wand- und Bodenbereich in einer Ecke, in dem mehrere Wandfliesen beschädigt oder komplett entfernt sind. Darunter sind bröckelnder Putz und freigelegte, unregelmäßige Mörtelschichten erkennbar.
© Christian Kalb

 

Christian Kalb

Innenraumabdichtungen in Gewerbestätten

Immer noch eine große Unbekannte?


Innenraumabdichtungen gewerblicher Nassbereiche unterliegen hohen Anforderungen. Trotz seit Langem verfügbarer Regelwerke wie ZDB-Merkblätter und DIN 18534 zeigen sich in der Begutachtungspraxis immer wieder erhebliche Planungs- und Ausführungsmängel.

Drei Schadensfälle illustrieren dies: unzulässige Baustoffe in einer Großküche (Gipskarton), ungeeignete Materialien in einer Fleischerei (Bodenabläufe ohne Flansch) sowie fehlerhafte Ausführung in einer Duschanlage (unzureichende Schichtdicken). Der Beitrag zeigt, dass fachgerechte Lösungen auf Basis bestehender Regelwerke in allen Fällen möglich gewesen wären.

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Foto: Gefliester Wand- und Bodenbereich in einer Ecke, in dem mehrere Wandfliesen beschädigt oder komplett entfernt sind. Darunter sind bröckelnder Putz und freigelegte, unregelmäßige Mörtelschichten erkennbar.
© Peter Schewe

 

Peter Schewe

Aus Schaden klug werden


Risse gelten juristisch als Mängel – egal ob vermeidbar oder nicht. Sachverständige vermitteln zwischen technischer und juristischer Sichtweise. Da Gerichte meist auf Basis des Gutachtens entscheiden, muss es schlüssig und überzeugend sein.

Daher muss der Sachverständige nicht nur über fundiertes Fachwissen verfügen, sondern auch mit klarer Sprache unparteilich und vermittelnd auftreten. Auch für den privaten Auftrag gilt: kein Gefälligkeitsgutachten, sondern ehrliche Beratung mit Fingerspitzengefühl und Vertrauen als Grundlage.

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Foto: Gefliester Wand- und Bodenbereich in einer Ecke, in dem mehrere Wandfliesen beschädigt oder komplett entfernt sind. Darunter sind bröckelnder Putz und freigelegte, unregelmäßige Mörtelschichten erkennbar.
© Peter Schewe

 

Peter Schewe

Rissbildung durch Schwinden und Kriechen


Rissursachen lassen sich drei Kategorien zuordnen: Formänderungen durch Schwinden, Kriechen und Temperatur, Bewegungen durch Belastung und Bewegungen des Baugrundes. Lage, Verlauf, Größe und Bild eines Risses lassen Rückschlüsse auf seine Ursachen zu.

Schwieriger wird es aber, wenn sich mehrere Ursachen überlagern, was nicht immer zu erkennen und somit auch nie auszuschließen ist. Der Artikel behandelt Formänderung infolge von Kriechen, Schwinden und Temperaturveränderung und die daraus resultierenden Schäden.

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Foto: Gefliester Wand- und Bodenbereich in einer Ecke, in dem mehrere Wandfliesen beschädigt oder komplett entfernt sind. Darunter sind bröckelnder Putz und freigelegte, unregelmäßige Mörtelschichten erkennbar.
© Wolfram Steinhäuser

 

Wolfram Steinhäuser

Eingefräste Fußbodenheizungsleitungen in Bestandsestrichen

Sonderkonstruktion mit Risiko?


Das Einfräsen von Fußbodenheizungsleitungen in Bestandsestriche ist eine normabweichende Sonderkonstruktion. Sie ermöglicht den Fußbodenheizungseinbau im Altbau ohne zusätzliche Aufbauhöhe. Da es zu dieser Vorgehensweise keine Normen gibt, haben die Verlegewerkstoffhersteller eigene Richtlinien bzw. Empfehlungen veröffentlicht, die beteiligte Bauherren, Planer und Handwerker bei der Ausführung beachten sollen.

Der Beitrag zeigt an mehreren Beispielen auf, was bei dieser Sonderbauweise falsch gemacht werden kann und welche Schäden dabei auftreten.

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Bautechnik

© Claudia Rougoor

 

Claudia Rougoor

Digitale Diagnostik für die Bauwerksanalyse

Intelligente Systeme in der Bausachverständigenpraxis


Viele Bauwerke erreichen ein Alter, in dem präventive Überwachung und frühzeitige Schadenserkennung entscheidend werden. Herkömmliche Inspektionsmethoden stoßen dabei an ihre Grenzen. Digitale Diagnostikverfahren mit IoT-Sensoren, künstlicher Intelligenz und Cloud-Analytics ermöglichen eine kontinuierliche, objektive Zustandsüberwachung. Der Paradigmenwechsel von reaktiver zu präventiver Instandhaltung bietet erhebliche Einsparpotenziale.

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© BODE Fach-PR, mithilfe von KI generiert

 

Philipp Riege, Martin Beike

Rutschhemmung von Bodenbelägen rechtssicher und im Betriebszustand bewerten

Die Bewertungsgrundlage für Sachverständige von TÜV SÜD


Unterschiedliche Prüfverfahren zur Rutschhemmung von Bodenbelägen können zu abweichenden Beurteilungen ihrer Verkehrssicherheit führen. TÜV SÜD stellt eine Bewertungsmethode vor, die Rutschhemmungswerte (R-Wert) mit Reibungskoeffizienten (μ-Wert) über die zu erreichende Sicherheit vor Rutschunfällen verknüpft und praxisnahe Beurteilungen ermöglicht.

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Baurecht

Andreas Koenen

NRW streicht die »allgemein anerkannten Regeln der Technik«

Was das für Sachverständige bedeutet


Der Beitrag ordnet die geplante Änderung ein und zeigt, welche praktischen Folgen sich daraus für die Arbeit von Sachverständigen ergeben – auch im Kontext mit dem Gebäudetyp E.

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© Melita Tuschinski

 

Melita Tuschinski

Fortschreibung des GEG 2024 zum GMG 2026

Gebäudeenergiegesetz-Novelle wird zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz


Während sich Bausachverständige noch mit Fragen zur Anwendung des GEG 2024 befassen, wird die Novelle samt zahlreichen Änderungen angekündigt. Allerdings überrascht die ostentative, einschränkende Änderung der Gesetzesbezeichnung. Das zu novellierende GEG betrifft durchaus auch Neubauten, nicht nur Modernisierungen im Baubestand.

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© Melita Tuschinski

 

Melita Tuschinski

Energiesparrechtliche Vorschriften im Praxis-Dialog

Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) anwenden


Dieser Beitrag bringt zwei weitere Praxisbeispiele zum GEG 2024 als Ergänzung zum Artikel »25 Jahre Vorschriften in der Praxis« aus der letzten Ausgabe von »Bausachverständige«.

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Top-Thema

Alexander Priebe

Der typengemischte Gerüstbauvertrag


Gerüstbauverträge spielen im Bauwesen eine wichtige Rolle. Sie bilden die rechtliche Grundlage für die zeitweise Überlassung von Arbeits- und Schutzgerüsten, die insbesondere bei Hochbau-, Sanierungs-, Fassaden- und Dacharbeiten unerlässlich sind. Die materielle Besonderheit von Gerüstbauverträgen besteht darin, dass diese rechtlich nicht ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind.

Der Beitrag stellt Rechtsfragen zur Einordnung des im Bauwesen praxisrelevanten Gerüstbauvertrags dar.

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Rechtsprechungsreport

Eva-Martina Meyer-Postelt

Bauvertragsrecht | Architektenrecht | Sachverständigenrecht

Zu den werkvertraglichen Nebenpflichten


Es gehört zu den werkvertraglichen Nebenpflichten des Unternehmers, sich vor dem Einsatz schweren Baugeräts über die Tragfähigkeit des Untergrunds zu informieren. Der ungeprüfte Einsatz eines Baggers und die Ablagerung des Erdaushubes auf einer Tiefgaragendecke ist deshalb pflichtwidrig.

KG, Urteil vom 08.02.2024 – 27 U 66/21 BGH, Beschluss vom 15.10.2025 – VII ZR 43/24 (NZB zurückgewiesen)

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