Die ifz info TU-07/2 »Barrierefreie Türen für den Wohnbereich« zeigt, welche baurechtlichen und normativen Anforderungen gelten (BauPVO, MBO, EN 17210 und DIN 18040) und gemäß dem Stand der Technik umgesetzt werden können – insbesondere zur Frage der zulässigen Schwellenhöhe und deren Umsetzung. Das gilt auch bei Modernisierungsmaßnahmen, bei denen Außen- und Innentüren ein wichtiger Bestandteil für barrierefreie Gebäude sind, wenn Immobilien fit für die Zukunft gemacht werden sollen. Die kostenlos verfügbare ifz info TU-07/2 bietet somit Herstellern, Planern und Verbrauchern Unterstützung bei der Planung und Ausschreibung sowie der Auswahl geeigneter Produkte. (www.ifz-rosenheim.de/ifz-infos)
Wer heutzutage nachhaltig und zukunftsorientiert planen und bauen will, kommt an der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden nicht vorbei. Türen nehmen dabei eine zentrale Stellung ein, denn diese ermöglichen oder verhindern den Zugang zu Gebäuden, Wohnungen und Räumen. Bei Nichtbeachtung der Barrierefreiheit wird bereits dieser Zugang zur unüberwindbaren Barriere. Deshalb fordert die aktuelle Musterbauordnung (MBO) auch, dass »in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen […]« und verweist für Details auf die Normreihe DIN 18040.
Die überarbeitete ifz info TU-02 beschreibt die aktuellen normativen und gesetzlichen Anforderungen (BauPVO, MBO, EN 17210, DIN 18040 u.a.) und gibt konkrete Tipps zur Planung, Ausschreibung und Ausführung barrierefreier Türen bezüglich Neubau und Sanierung. Damit lassen sich auch Rechtsstreitigkeiten zwischen Ausführendem, Planer und Bauherr besser vermeiden.
Unter Barrierefreiheit sollte aber nicht nur die einfache Nutzung für Rollstuhlfahrer bedacht werden, sondern es müssen alle physischen oder kognitiven Einschränkungen beachtet werden (Sehsinn, Bedienkraft, Demenz etc.). Davon profitiert jeder – man denke nur an Eltern mit Kindern oder temporäre Einschränkungen bei Krankheit.
Ein besonderer Fokus liegt auf der konstruktiven Ausbildung der Türschwelle und der Argumentation bezüglich der normativ möglichen Ausnahmeregelung für Neubau und die Altbausanierung. Wichtig ist eine sachliche Begründung für die Kompromissfindung zwischen der Barrierefreiheit und wichtigen technischen Anforderungen, beispielsweise eine hohe Schlagregendichtigkeit oder ein guter Schallschutz. Wenn in der Gebäudesanierung doch Schwellen notwendig sind, sollte auf eine gute Überrollbarkeit geachtet werden. Hinweise dazu finden sich in der ift-Richtlinie BA-01/1 »Ermittlung und Klassifizierung der Überrollbarkeit von Schwellen«.
Die ifz info TU-07/2 beschreibt anschaulich und leicht verständlich die baurechtlichen und normativen Anforderungen von Türen bezüglich der Barrierefreiheit, beispielsweise die Leichtgängigkeit, die Bedienbarkeit, die Ausführung von Türschwellen sowie die Sicherheit von Türen. Eine tabellarische Übersicht über die normativen Änderungen zwischen der alten und der neuen DIN 18040 bzw. zur EN 17210 erleichtert die Aktualisierung bereits bestehender Information und die Anpassung der Konstruktionen.
Aufgrund des großen Mangels an barrierefreiem Wohnraum werden entsprechende bauliche Maßnahmen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert (159 Kredit »Altersgerecht Umbauen« oder Programm 455 B Investitionszuschuss »Barrierereduzierung«). Die aktuellen Bedingungen finden sich unter www.kfw-foerderbank.de. Praktische Unterstützung bietet auch der Fördermittel-Assistent des VFF.
ifz-Mitglieder können die ifz info TU-07 für eine sachliche, firmenneutrale und kompetente Information von Endverbrauchern, Planern und Handel nutzen und auf der firmeneigenen Website veröffentlichen.